SG-PKI Klasse A ZertES

.

Zertifikate Klasse A - ZertES (Banner)

Inhalt des Zertifikats

Das von der Swiss Government PKI ausgestellte Zertifikat enthält folgende Informationen:

  • Zertifikatinhaber (Vollständiger Name, E-Mail-Adresse)
  • Zertifizierungsstelle (Herausgeber)
  • Fingerprint des Zertifikats
  • Gültigkeit des Zertifikats
  • Seriennummer

Die Informationen im Zertifikat können nicht geändert werden. Ändert sich z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse, müssen die Schlüssel und das Zertifikat neu erstellt werden.

Zertifikatinhaber

Der Zertifikatinhaber ist die Person, für die ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt worden ist. Sie handelt im Auftrag einer Organisation (Bundesverwaltung oder Kanton) und benötigt aufgrund ihrer Tätigkeit ein nach ZertES (Bundesgesetz über die elektronische Signatur) ausgestelltes Zertifikat der Swiss Government PKI.

Überprüfung des Antragstellers

  • Um die Korrektheit der Beziehung zwischen einem öffentlichen Schlüssel und einem Antragsteller garantieren zu können, muss die Swiss Government PKI die Identität des Antragsstellers anhand einer persönlichen Identifikation sowie offiziellen Dokumenten (gültiger Pass oder gültige Identitätskarte) überprüfen. 
  • Die lokale Registrierstelle ist mit der Aufgabe betraut, den Antragsteller zu identifizieren und die notwendigen Informationen für die Ausstellung eines Zertifikates zusammenzustellen.
  • Zur Identifikation dürfen ID’s aus unseren «direkt angrenzenden Ländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Lichtenstein) akzeptiert werden. Weitere ID’s, welche von der Schweiz als gültige Reisedokumente anerkannt sind, finden Sie auf der Internet Site des Staatssekretariat für Migration SEM unter Alphabetische Liste der Länder».

Besitz des privaten Schlüssels

  • Auf Smartcard
    Der Signierschlüssel wird innerhalb einer Smartcard generiert. Die Erzeugung des Schlüssels und die Definition der beiden PIN und PUK werden durch den Antragssteller selber initialisiert. Diese Daten und der Signierschlüssel befinden sich in seinem alleinigen Besitz.

  • Auf dem Signaturserver
    Für Angestellte der Bundesverwaltung besteht die Möglichkeit, den privaten Schlüssel des qualifizierten Zertifikats auf einem Server der SG-PKI, einem sog. Hardwaresicherheitsmodul (HSM) zu speichern. Das Definieren von zusätzlichen PIN und PUK entfällt. Auch eine zusätzliche Smartcard ist in diesem Fall nicht notwendig.

Verwendung des Schlüssels und des Zertifikats durch den Inhaber

Der Signierschlüssel und das zugehörige qualifizierte Zertifikat dürfen ausschliesslich für die Erzeugung und Verifikation elektronischer qualifizierter Signaturen von Dokumenten verwendet werden. Die Liste der Applikationen, mit welchen die Zertifikate benutzt werden dürfen, ist unter der Rubrik «Standards und Vorgaben» publiziert.


Die Verwendung des Schlüssels durch den Inhaber unterliegt den in der Benutzervereinbarung und Nutzungsbedingungen für Zertifikate der Klasse A aufgeführten Bedingungen, insbesondere:

  • Der Inhaber darf seinen privaten Schlüssel nur für die vorgesehenen Zwecke mit genehmigter Anwendung (DesktopSigner) einsetzen.
  • Der Inhaber verfügt über das nötige Grundwissen für die angemessene Verwendung des Signierschlüssels und des Zertifikates.
  • Der Inhaber muss über seine Verantwortungen und Pflichten, die im Certificate Practice Statement festgelegt sind, auf dem Laufenden sein.
  • Der Inhaber ist für seine Schlüssel und die Signiervorrichtung alleine verantwortlich. Er muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Verlust, Verbreitung an Dritte, Veränderung und nicht autorisierte Verwendung zu verhindern-
  • Bei vermuteter oder festgestellter   Kompromittierung des privaten Schlüssels muss der Inhaber unverzüglich die lokale Registrierstelle informieren, um die Nutzung der kryptographischen Schlüssel (des Zertifikates) einzustellen.
  • Der Inhaber muss sein Zertifikat revozieren lassen, falls die darin enthaltenen Informationen nicht mehr gültig sind

Erneuerung des Zertifikats

  • Die Zertifikate sind, wenn sie nicht vorher revoziert werden, drei Jahre gültig. 
  • Die Erneuerung eines Zertifikates verläuft gleich wie die initiale Ausstellung eines Zertifikates.

Revokation

Signaturdienst