Personensicherheitsprüfung (PSP)
Die Personensicherheitsprüfung (PSP) ist eine präventive Massnahme zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
Die Personensicherheitsprüfung (PSP) hat zum Ziel, das Risiko einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beeinträchtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen durch eine bestimmte Person zu erkennen und zu verhindern.
Die Fachstelle PSP des VBS
Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS ist dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) zugeordnet. Sie führt Personensicherheitsprüfungen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Bundes und der Kantone durch.
Ihren Hauptstandort hat sie in Bern, ist aber auch in allen sechs Rekrutierungszentren der Armee vertreten.
PSP-Formular für Dritte mit Betriebssicherheitserklärung
Ab dem 1. Januar 2024 können Sie nur noch das neue PSP-Formular verwenden.
- Wir bitten Sie, für jedes PSP, das Sie initiieren möchten, ausschliesslich das aktuelle Formular zu verwenden, das Sie unter dem Link finden.
- Dieses muss am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch unterzeichnet und an die Mailbox fachstelle-bs-psp@sepos.admin.ch geschickt werden.
- Wenn Sie nicht in der Lage sind, das PSP-Formular elektronisch zu unterzeichnen, können Sie es ausdrucken, handschriftlich unterschreiben, einscannen und per E-Mail an die oben genannte Mailbox senden.
