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Veröffentlicht am 28. April 2023

Vertragsrecht

Nur qualifizierte elektronische Signaturen, die mit einem qualifizierten Zeitstempel verbunden sind, sind gemäss Artikel 14 Absatz 2bis Obligationenrecht (OR, SR 220) der eigenhändigen Unterschrift hinsichtlich der Rechtswirkungen gleichgestellt.