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Validieren von elektronischen Urkunden

Die Erstellung und die Validierung von elektronischen Ausfertigungen notarieller Urkunden ist in der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV, 211.435.1) und der Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD, SR 211.435.11) genau geregelt. Diese Verordnungen bilden auch die gesetzliche Grundlage des Validators.