Swiss Government Cloud
Mit der Swiss Government Cloud (SGC) soll im BIT zwischen 2025 und 2032 eine neue, auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Bundes zugeschnittene Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur, bestehend aus drei Cloud-Stufen, aufgebaut werden. Die SGC richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des Bundes. Zudem steht die SGC auch den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung. Mit der Publikation der Ausschreibungsunterlagen hat das SGC-Programm einen wichtigen Meilenstein erreicht und ist in die nächste wichtige Etappe gestartet. Ziel ist es, dass erste Abrufe bis im Spätherbst 2027 getätigt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
Mit der SGC entsteht im BIT eine hybride Multi-Cloud-Infrastruktur. Der dazu beantragte Verpflichtungskredit beläuft sich auf 246,9 Millionen Franken. Insgesamt fallen für das Vorhaben Kosten von 319,4 Millionen Franken an. Die SGC ist für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesbehörden konzipiert. Kantone und Gemeinden sollen bei Interesse jedoch ebenfalls vom Angebot profitieren können. Für den privaten Sektor wird die SGC hingegen keine Dienstleistungen erbringen.
Die SGC ist ein Programm, das in seinem Umfang und seiner Bedeutung für die Bundesinformatik einzigartig ist. Entsprechend anspruchsvoll ist das Verfahren. Mit der Publikation der Ausschreibungsunterlagen («WTO 25002 609 Swiss Government Cloud» und Medienmitteilung) hat das Programm einen wichtigen Meilenstein erreicht. Bis im Spätherbst 2027 sollen erste Abrufe möglich sein.
Ausgangslage
Im Zuge der Digitalisierung steigen sowohl die Nachfrage nach innovativen IT-Lösungen als auch die Anforderungen an eine leistungsfähige, zuverlässige und sichere IT-Infrastruktur. Um dieser Entwicklung zu begegnen, will der Bund vermehrt auf Cloud-Lösungen setzen: Zur Schaffung der dafür notwendigen Grundlagen hat der Bundesrat am 11. Dezember 2020 die Cloud-Strategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Darin vorgesehen ist ein Hybrid-Multi-Cloud-Ansatz: Bundesbehörden sollen sowohl bundesinterne als auch von mehrerenexternen Anbietern bereitgestellte Cloud-Dienste beziehen und miteinander kombinieren können.
Einen ersten Schritt zur Umsetzung der Cloud-Strategie hat der Bund im Jahr 2022 mit der Beschaffung «Public Clouds Bund» gemacht, mit der das bestehende Private-Cloud-Angebot der Bundesverwaltung um Public-Cloud-Angebote von externen Anbietern ergänzt wurde. Mit der SGC soll die Cloud-Strategie nun weiter umgesetzt werden.
Inhalt des Vorhabens
Mit der SGC ist der Aufbau einer neuen, auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Bundes zugeschnittenen Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur geplant, die sowohl Public- als auch Private-Cloud-Angebote in sich vereint. Damit soll es die SGC dem Bund künftig ermöglichen, das Massengeschäft im Cloud-Bereich über eine einheitliche Gesamtlösung abzuwickeln. Die bestehenden Cloud-Angebote des BIT werden durch die SGC abgelöst.
Damit die SGC zielgerichtet aufgebaut und genutzt werden kann, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Insgesamt werden Investitionen in fünf zentrale Bereiche getätigt:
Das Vorhaben im Überblick
Die SGC setzt mit dem Hybrid-Multi-Cloud-Ansatz gezielt auf die Kombination verschiedener Cloud-Stufen. Je nach Stufe sind die Anforderungen an innovative Services, Sicherheit und digitale Souveränität unterschiedlich ausgeprägt. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die die unterschiedlichen Cloud-Stufen der SGC abbilden.
Cloud-Stufe I: Public Cloud «Global Reach» (Los 1) umfasst innovative und flexibel skalierbare Cloud-Dienste von Anbietern mit globaler Reichweite. Sie eignet sich insbesondere für Anwendungsfälle, die von modernen Cloud-Technologien und hoher Skalierbarkeit profitieren.
Cloud-Stufe II: Public Cloud «Enhanced Data Governance» (Los 2) erfüllt erhöhte Governance-Anforderungen und ermöglicht eine gezielte Steuerung der Zugriffsrechte. Sie gewährleistet die Datenhaltung und Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz und setzt auf Open-Source-Lösungen.
Cloud-Stufe III: Private Cloud «On-Premise» (Los 3) bietet standardisierte Services mit hoher Kontrolle für besonders schutzwürdige Anwendungen. Datenhaltung und Datenbearbeitung erfolgen nur in den Rechenzentren des Bundes. Diese Stufe gewährleistet die höchste Datensouveränität durch technische, organisatorische und vertragliche Massnahmen. Bei Bedarf kann zudem die betriebliche Autonomie sichergestellt werden.
Die Anforderungen an die drei Cloud-Stufen werden in der Ausschreibung durch konkrete Eignungs- und Zuschlagskriterien umgesetzt und unter Einhaltung des geltenden Beschaffungsrechts bewertet.
Zur SGC gehört neben der Hybrid-Cloud-Infrastruktur auch der Ausbau der Netzwerkinfrastruktur, der Ausbau der Cybersicherheit, ein umfassendes Beratungs- und Ausbildungsangebot sowie die Automatisierung von Betriebs- und kommerziellen Prozessen.
Ausbau Netzwerkinfrastruktur
Die Netzwerkinfrastruktur ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche digitale Transformation; sie ist die Grundlage für sämtliche Leistungen der derzeitigen und zukünftigen Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur des BIT. Mit der vermehrten Nutzung von Cloud-Diensten im Hybrid-Cloud-Modell verändern sich auch die Anforderungen an eine moderne Netzwerkinfrastruktur – zum Beispiel hinsichtlich verfügbarer Bandbreiten, Automatisierung und Sicherheit. Aus diesem Grund werden im Rahmen des Vorhabens entsprechende Ausbauten an der Netzwerkinfrastruktur vorgenommen.
Ausbau Cybersicherheit
Die Cybersicherheit hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Informatikmittel, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben eingesetzt werden, vor Missbrauch und Störung geschützt werden. Die Herausforderungen, mit denen sie sich in diesem Zusammenhang konfrontiert sieht, haben sich jedoch grundlegend verändert: Während IT-Systeme früher zentral in Rechenzentren betrieben und Arbeitsplätze in Bundesgebäuden angesiedelt waren, ermöglicht die heutige Technologie ortsunabhängiges Arbeiten und den Zugriff auf das Bundesnetz mit verschiedenen Geräten, wobei auch die Nutzung der Public Cloud eine immer grössere Rolle spielt. Eine Umsetzung der Hybrid-Multi-Cloud-Strategie bringt damit neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit mit sich. Um diesen zu begegnen, wird im Rahmen des Handlungsfelds «Cybersicherheit» sichergestellt, dass der Schutz von Daten an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.
Betriebs- und kommerzielle Prozesse
Die steigende Dynamik im Digitalisierungsumfeld verlangt nach industrialisierten und hochautomatisierten Lösungen zum technischen Betrieb der Hybrid-Multi-Cloud-Umgebung (Betriebsprozesse) und zur Auftragsabwicklung (kommerzielle Prozesse). Im Rahmen des Handlungsfelds «Betriebs- und kommerzielle Prozesse» wird deshalb die gesamte Prozesskette analysiert, angepasst und wo möglich automatisiert.
Ausbildung, Beratung und Governance
Verwaltungseinheiten sollen die SGC sicher, effizient und zielgerichtet nutzen können. Mit dem Handlungsfeld «Ausbildung, Beratung und Governance» wird sichergestellt, dass für die Nutzung der Hybrid-Multi-Cloud-Umgebung bei Bedarf eine umfassende Begleitung zur Verfügung steht. Dazu werden Schulungs- und Beratungsangebote aufgebaut sowie eine SGC-weite Cloud-Governance etabliert.
Nutzen
Beim Einsatz von Cloud-Diensten gilt es stets, verschiedene Anforderungen in den Bereichen des Datenschutzes, der Informationssicherheit, der digitalen Souveränität, der Funktionalität und der Kosteneffizienz gegeneinander abzuwägen. Mit ihrer aus drei Teilen bestehenden Lösung ist die SGC in der Lage, die verschiedenen Anforderungen und Bedürfnisse der Verwaltungseinheiten im jeweils geforderten Umfang abzudecken. Die SGC-weite Governance stellt dabei sicher, dass in der SGC betriebene Lösungen möglichst einfach in die Systemlandschaft des Bundes eingebunden werden können. Dadurch können Aufwände reduziert und Ressourcen in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen investiert werden.
Zudem ermöglicht die SGC dem Bund, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, indem sie einen Zugang zu Innovation bietet. Auf neue Entwicklungen im Geschäftsumfeld können Kunden dank geeigneter Cloud-basierter Lösungen schnell reagieren; die digitale Resilienz des Bundes wird damit gestärkt. Durch kontinuierliche Investitionen wird sichergestellt, dass die SGC den Digitalisierungsbedürfnissen des Bundes auch langfristig gerecht wird. Datenschutz und Informationssicherheit stehen dabei als zentrale Kernanforderungen an die zukünftige IT-Infrastruktur im Vordergrund. Insgesamt liefert die SGC das geeignete technische Fundament für die effiziente Umsetzung der anstehenden zentralen Digitalisierungsvorhaben des Bundes. Damit leistet sie einen essenziellen Beitrag zur digitalen Transformation des Bundes.
Kantone, Städte und Gemeinden sollen bei Interesse ebenfalls vom Angebot profitieren können. Für den privaten Sektor wird die SGC hingegen keine Dienstleistungen erbringen.
Finanzielle Auswirkungen
Der beantragte Verpflichtungskredit beläuft sich auf 246,9 Millionen Franken. Insgesamt fallen für das Vorhaben Kosten von 319,4 Millionen Franken an: Darin enthalten sind auch Eigenleistungen und -investitionen des BIT über die gesamte Programmlaufzeit sowie Ausgaben, die sich bereits 2024 infolge von Vorbereitungsarbeiten ergeben.
Zeitrahmen
Die Realisierung des Vorhabens erfolgt in den Jahren 2025 bis 2032. Bereits ab 2026 sollen erste Funktionalitäten der einzelnen Massnahmen, wie zum Beispiel Ausbildungs- und Beratungsleistungen, nutzbar sein. Erste produktiv nutzbare Funktionalitäten der SGC sind im 2027 verfügbar. Mit der Migration kann begonnen werden, sobald die Beschaffung abgeschlossen ist. Die Migrationsarbeiten sollen vier Jahre nach der ersten Migration abgeschlossen sein. Bereits während der Migration und bis zum Ende des Vorhabens 2032 werden Optimierungs- und Weiterentwicklungsarbeiten an der SGC getätigt, um die Bedarfsgerechtigkeit und Innovativität der Lösung sicherzustellen.
Für die SGC werden keine zusätzlichen internen Ressourcen aufgebaut.
Beschaffung: Ausschreibung, Verfahren und Zeitplan
Die vom BIT publizierte Ausschreibung «WTO 25002 609 Swiss Government Cloud» erfüllt nebst den Zielen der Botschaft zum Aufbau der Swiss Government Cloud auch den parlamentarischen Zweckartikel im Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit. In der Ausschreibung werden weder bestimmte Anbieter, Produkte noch Technologien vorgeschrieben – sie ist bewusst offen gestaltet. Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter geschaffen. Die Ausschreibung bietet somit vielfältige Möglichkeiten für interessierte Unternehmen in der Schweiz. Zudem werden bei der Ausschreibung Kriterien aus der Weisung für die digitale Souveränität in der Bundesverwaltung herangezogen.
Mit ihrem Hybrid-Multi-Cloud-Ansatz vereint die SGC drei aufeinander abgestimmte Cloud-Stufen, die sich an unterschiedliche Anforderungen der öffentlichen Verwaltung betreffend Innovationskraft, Schutzbedarf und digitale Souveränität ausrichten. Die Ausschreibung übersetzt diese Anforderungen in konkrete Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das Beschaffungsverfahren ist selektiv und es gilt eine Losbeschränkung. Mit dieser wird erreicht, dass ein Anbieter nur für ein Los einen Zuschlag erhalten kann. Das stärkt die digitale Souveränität, da die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und Jurisdiktionen verringert wird.
Zuschläge
Für die beiden Cloud-Stufen Public Cloud werden je zwei Anbieter einen Zuschlag erhalten. Für die Private Cloud «On-Premise» wird der Zuschlag nur an einen Anbieter vergeben. Die Zuschläge haben eine Dauer von sieben Jahren, da alle sieben Jahre eine Marktöffnung erfolgt. Die Vertragsdauer beträgt insgesamt 14 Jahre, sodass die Anwendungen mindestens sieben Jahre, inklusive einer Migration, betrieben werden können.
Das Beschaffungsvolumen
Das optionale Beschaffungsvolumen beläuft sich in den Losen 1 und 2 maximal auf je zwei Milliarden Franken und in Los 3 auf maximal drei Milliarden Franken. Die Volumina sind den einzelnen Losen verbindlich zugeordnet, spätere Verschiebungen zwischen den Losen sind nicht möglich. Die Berechnung des gesamten Beschaffungsvolumens (7 Mrd.) stützt sich auf die heutigen Ausgaben des Bundes für Cloud-Leistungen, auf einen daraus abgeleiteten Bedarf der Kantone und Gemeinden sowie auf das erwartete Wachstum durch die fortschreitende Digitalisierung. Das Beschaffungsvolumen ist als höchstmögliche Beschaffungsgrösse über die gesamte Vertragsdauer von 14 Jahren zu verstehen.
Pay-as-you-use-Prinzip
Das optionale Beschaffungsvolumen definiert eine maximale Obergrenze für den höchstmöglichen Leistungsbezug und ist nicht mit Kosten gleichzusetzen. Grundsätzlich bezahlen die künftigen Nutzer und Nutzerinnen nur das, was sie auch tatsächlich beziehen. Es gilt das Pay-as-you-use-Prinzip. Kosten fallen also nur für die effektiv genutzten Ressourcen an. Die SGC ist grundsätzlich für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesbehörden konzipiert, Kantone und Gemeinden sollen bei Interesse ebenfalls vom Angebot profitieren können.
Zeitplan
Das selektive Beschaffungsverfahren besteht aus zwei Phasen: Nach einer Präqualifikationsphase (60 Tage ab Publikation) folgt die Angebotsphase. Sofern es keine Einsprachen mit aufschiebender Wirkung gibt, soll im Spätsommer 2027 die Publikation der Zuschläge inklusive Vertragsabschlüsse erfolgen. Erste Abrufe wären dann für den Spätherbst 2027 vorgesehen. Der Abschluss des Programms ist gemäss Botschaft für 2032 geplant.
Inhaltsverzeichnis
Die SGC im Kontext der Cloud-Strategie der Bundesverwaltung
Die SGC fusst direkt auf der am 11. Dezember 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Cloud-Strategie der Bundesverwaltung: Sie ist deren weitere Umsetzung im BIT. Sie stellt dabei eine Gesamtlösung für das Massengeschäft der Bundesverwaltung im Cloud-Bereich dar und wird zukünftig die Stufen I, II und III der Cloud-Stufen der Bundesverwaltung abdecken.


