Geregelte Signaturzertifikate für juristische Personen
Hier finden Sie Informationen zum geregelten Signaturzertifikat für juristische Personen (Behörden) - Rechtsgültiges Behördensiegel gemäss ZertES.
Allgemeine Informationen
Verwaltungsstellen (Behörden) können amtliche Dokumente mit einem für die betreffende Amtsstelle ausgestellten Zertifikat, dem geregelten Behördenzertifikat, zusammen mit einem qualifizierten Zeitstempel (ZertES, Art. 2j) digital signieren. Bürger und Unternehmen sollen amtliche Dokumente, die von Behörden stammen und von diesen digital signiert worden sind, überprüfen können, um sicherzustellen, dass diese Dokumente tatsächlich von der entsprechenden Behörde stammen und dass die Dokumente zum Zeitpunkt der Überprüfung unverändert vorliegen.
Der private Schlüssel des qualifizierten Zertifikats wird auf einem Server der Swiss Government PKI, einem Hardware Security Modul (HSM) gespeichert.
Antragstellung
Für dieselbe Organisation (Behörde) können mehrere Zertifikate ausgestellt werden. Dabei können die Anträge von derselben Person der Behörde gestellt werden.
Die inhabende Behörde wird in Form eines „Distinguished Name“ gemäss X.509 im Zertifikat beschrieben. Dabei wird für das geregelte Behördenzertifikat keinerlei Information über den Antragsteller ausserhalb der Swiss Government PKI gespeichert. Das Zertifikat an sich enthält die UID der Behörde und den offiziellen Namen der Behörde in den entsprechenden Attributen «O=» und «OI=».
Der «Distinguished Name» des Zertifikates wird gemäss folgenden Regeln bestimmt:
Grundvoraussetzung für den Erhalt eines geregelten Behördenzertifikates ist, dass die Organisation eine UID-Einheit im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Januar 2022) über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) besitzt. Der Antragsteller muss für die jeweilige UID-Einheit zeichnungsberechtigt sein. Diese Berechtigung muss er entweder durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug oder durch eine rechtswirksam unterzeichnete Vertretungsermächtigung nachweisen können. Der Antragsteller muss für die Ausstellung des Zertifikats persönlich erscheinen.
Die beiden Formulare «Antragsformular für geregeltes Behördenzertifikat» und «Handlungsvollmacht zur Beantragung eines geregelten Behördenzertifikates der Klasse A» werden vom Antragsteller, resp. Vollmachtgeber mit einem elektronischen Signaturzertifikat unterschrieben und per DWP der SG-PKI zugestellt.
Wird sowohl das Antragsformular als auch die Vollmacht mit einem qualifizierten Zertifikat signiert, kann auf den persönlichen Termin verzichtet werden.
Bei einem serverbasierten Behördenzertifikat kann der Antragsteller weitere Personen mittels signiertem Mail (BIT-ServicePortal) berechtigen lassen, resp. die Berechtigung auch wieder entziehen lassen.
Wird das serverbasierte Siegel mittels Fachanwendung über eine TLS-Verbindung verwendet, findet die Berechtigungsvergabe über die Fachanwendung statt.
Revokation
Die Smartcard ist gestohlen worden oder kann nicht mehr gefunden werden
Die Smartcard ist defekt
Beide PINs und PUKs für die Smartcard sind verloren gegangen oder wurden vergessen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Änderung von Daten, die im Zertifikat enthalten sind (Behördenname, E-Mail-Adresse, etc.)
Verdacht auf Kompromittierung (Bekanntwerden) des privaten Schlüssels (eine andere Person könnte einen Dienst nutzen, z.B. eine Mail signieren)
Reorganisation
Der bevollmächtigte, aktuelle Nutzer hält sich nicht an die Richtlinien (Nicht-Befolgen der CP/CPS)
Der LRAO hält eine Revokation aus anderen Gründen für angebracht.
Der ursprüngliche Antragsteller selbst
Zertifikatsinhaber: Unterzeichnungsberechtigte Personen gemäss Eintrag im UID oder Handelsregister
Linienvorgesetzte
Der Swiss Government PKI- Verantwortliche
Der Swiss Government PKI- Security Officer
Der Swiss Government PKI-LRA-Officer
Der ISBO des Amtes
Um die Revokation eines geregelten Behördenzertifikats in Auftrag zu geben, laden Sie das folgende PDF-Formular herunter. Nachdem Sie alle Felder ausgefüllt und das PDF in Adobe digital signiert haben, können Sie den Antrag direkt aus dem Formular heraus versenden.