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Public Wireless Services

Hinweis zur Nutzung des «drahtlosen Internetzugangs»

Im Auftrag des jeweiligen Amtes stellt das BIT den Service «Public Wireless LAN» zur Verfügung. Die Nutzung des Dienstes ist an die Nutzungsvereinbarung des jeweiligen Anbieters (Amt) gebunden.

Das BIT weist explizit darauf hin, dass für die Sicherung der Datenströme und den Schutz der Clientsysteme keine speziellen Massnahmen (Verschlüsselung, Virenschutz, Personal-Firewall) ergriffen werden.

Sie können sich für einen temporären Benutzeraccount selbst registrieren. Sie benötigen dazu einen Berechtigungscode. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Kontaktperson in der Bundesverwaltung.

Standorte, die den Service des BIT beanspruchen:

2. September 2025

Themen und Services