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MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Januar 2026

Neues Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen: Auszahlungen trotz technischer Probleme sichergestellt

Bern, 30.01.2026 — Nach der Einführung des neuen Auszahlungssystems der Arbeitslosenkassen ASAL 2.0 kam es zu erheblichen technischen Problemen. Trotz diesen Umständen wurden bis Ende Januar 2026 rund 363 Mio. Franken an Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt, was dem erforderlichen Umfang entspricht. Das SECO bedauert allfällige Verzögerungen.

Seit der Inbetriebnahme des neuen Auszahlungssystems ASAL 2.0 am 6. Januar 2026 traten mehrere schwerwiegende Störungen auf, insbesondere bei der Systemleistung (Performance), der Verarbeitung eingereichter Unterlagen sowie beim Zugang zur Stellen- und eService-Plattform Job-Room. Die Bewältigung dieser Probleme erforderte zahlreiche dringliche Eingriffe und verursachte bei den Arbeitslosenkassen einen Arbeitsstau und längere Dossierbearbeitungszeiten. Für die Arbeitslosenkassen bedeutet dies aktuell eine ausserordentlich hohe Belastung. Die schwerwiegenden Störungen konnten behoben werden. Das SECO arbeitet weiterhin an der Verbesserung der Systemleistung.

Stand der Auszahlungen

Trotz diesen anspruchsvollen Umständen wurden umfangreiche Zahlungen ausgelöst. Bis zum 29. Januar 2026 haben die Arbeitslosenkassen gesamtschweizerisch rund 363 Millionen Franken an Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt. Dies entspricht weitgehend der bis zu diesem Zeitpunkt erwarteten Auszahlungssumme und umfasst insbesondere Auszahlungen an bisherige Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger. Diese Auszahlungen wurden dank dem Einsatz der Mitarbeitenden der Arbeitslosenkassen, auch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, ermöglicht.

Bei der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung an neu angemeldete Arbeitslose bestehen aktuell Rückstände, da erhebliche Ressourcen zur Sicherstellung der laufenden Auszahlungen eingesetzt wurden. Dies kann die Wartezeit bis zur ersten Auszahlung für neu arbeitslos gewordene Personen verlängern. Die Rückstände werden nun prioritär abgebaut; die notwendigen Arbeiten sind im Gang.

Auszahlungen sind gewährleistet

Infolge der verlangsamten Dossierbearbeitung und trotz des oben genannten geleisteten Einsatzes können besonders bei komplexeren Fällen Auszahlungsverzögerungen von einigen Tagen nicht ausgeschlossen werden. Diese können für betroffene Personen spürbare Auswirkungen haben, die das SECO bedauert. Versicherte Personen, die aufgrund verzögerter Auszahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, stehen in der Regel bereits in Kontakt mit ihrer zuständigen Arbeitslosenkasse.

Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ist gesetzlich garantiert. Er bleibt auch während der laufenden Einführungs- und Stabilisierungsphase des neuen Informatiksystems vollumfänglich bestehen. Als zuständige Behörde für die Informatik der Arbeitslosenversicherung treibt das SECO in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Arbeitslosenkassen rasche Verbesserungen mit Hochdruck voran.

Weitere Informationen

Eine laufend aktualisierte Informationsseite ist auf arbeit.swiss verfügbar: Inbetriebnahme von ASAL 2.0: Informationen für Versicherte