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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Januar 2026

Bundesrat verabschiedet Bericht zur kantonalen Spitalplanung

Bern, 28.01.2026 — Der starke Kostenanstieg im Gesundheitswesen belastet die privaten und öffentlichen Haushalte. Der Bundesrat hält in einem am 28. Januar 2026 verabschiedeten Bericht fest, dass aus Sicht der Kostendämpfung auch im Spitalbereich Verbesserungspotenzial besteht, weshalb er Empfehlungen an die Kantone formuliert. Er wird die Umsetzung der jüngst angepassten Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) verfolgen und auf dieser Basis entscheiden, ob eine weitere Präzisierung der heutigen Rahmenbedingungen bis hin zu einer gesamtschweizerischen Spitalplanung angebracht ist.

Die steigenden Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung. Umso wichtiger bleibt die Kostendämpfung als eine Daueraufgabe aller Beteiligten. Dies betrifft alle Kostengruppen, auch den stationären Bereich.

Der Bundesrat erfüllt mit dem an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 verabschiedeten Bericht «Investitionen der Schweizer Spitäler und kantonale Spitalplanung» fünf Postulate. In diesen fünf Postulaten wird davon ausgegangen, dass die steigenden Gesundheitskosten im stationären Bereich auf systemische Ineffizienzen, d.h. insbesondere Überkapazitäten, zurückzuführen sind. Der Bericht hat zum Ziel, diese Frage zu vertiefen und einen allfälligen Handlungsbedarf zu identifizieren. Der Bundesrat weist dabei darauf hin, dass die Gesundheitsversorgung und damit die Spitalplanung in der Kompetenz der Kantone liegt.

Empfehlungen im Bereich der kantonalen Spitalplanung

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Kantone mit den bestehenden Modellen grundsätzlich über die nötigen Instrumente verfügen, um eine gute stationäre Versorgung zu gewährleisten. In den letzten Jahren wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die unterschiedlichen kantonalen Praxen im Bereich der Spitalplanung zu vereinheitlichen. Der Bundesrat identifiziert jedoch vereinzelt Verbesserungspotenzial und formuliert zuhanden der Kantone gezielte Empfehlungen zu den verschiedenen Planungsschritten.

Optimierungspotenzial bei der interkantonalen Koordination der Spitalplanung

Der Bericht stellt zudem fest, dass eine vertiefte interkantonale Koordination, etwa in Form von gemeinsamen Spitallisten, trotz positiver Entwicklungen in den letzten Jahren erst am Anfang steht. Oft erschweren regionalpolitische Interessen eine überkantonale Planung und Konzentration des Angebots, die auch Spitalschliessungen bedeuten würden. Die Akzeptanz der Bevölkerung – die mit Prämien und Steuergeldern die Spitalversorgung schliesslich finanziert und diese auch benutzt – ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Erfolgsfaktor. Vor diesem Hintergrund – und auch angesichts der verfassungsmässigen Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen – ist eine vom Bund verordnete Konzentration der Spitallandschaft derzeit keine zielführende Option.

Der Bundesrat ist deshalb grundsätzlich der Ansicht, dass die Spitalplanung weiterhin den Kantonen obliegen soll. Es besteht indes noch Optimierungspotenzial. Der finanzielle Druck in vielen Spitälern und der stetige Anstieg der Prämien machen deutlich, dass eine engere Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg nötig ist. Nur so lässt sich eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu vertretbaren Kosten sicherstellen. Aus Sicht des Bundesrats ist insbesondere der Ansatz von Versorgungsregionen durch die Kantone voranzutreiben.

Einen ersten Schritt in diese Richtung stellt die jüngste Anpassung der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 27. November 2025 dar. Entsprechende Arbeiten zur Umsetzung der revidierten GDK-Empfehlungen sind bei den Kantonen bereits im Gange und werden vom Bundesrat mit seinen Empfehlungen unterstützt. Der Bundesrat wird die konkreten Umsetzungsarbeiten der Kantone verfolgen und auf dieser Basis entscheiden, ob eine weitere Präzisierung der heutigen Rahmenbedingungen bis hin zu einer gesamtschweizerischen Spitalplanung, wie dies schon heute im Bereich der hochspezialisierten Medizin vorgesehen wird, angebracht ist.

Mehrfachrolle der Kantone

Der Bericht zeigt weiter auf, dass in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen wurden, um die Problematik der Mehrfachrolle der Kantone als Regulator, teilweise Eigentümer und auch Zahler anzugehen. Diese haben zum Teil erhebliche Veränderungen in der stationären Spitallandschaft bewirkt und mögliche Interessenkonflikte, die sich aus der Mehrfachrolle der Kantone ergeben, entschärft. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass in diesem Bereich keine zusätzlichen Regelungen erforderlich sind.

Investitionen der Spitäler

Was die Investitionen der Spitäler anbelangt, liefern die Untersuchungen keine Hinweise dafür, dass zwischen den Spitälern ein entsprechender Wettlauf stattfindet. Obwohl die Daten in diesem Bereich zum Teil unvollständig sind, sieht der Bundesrat im Bereich der Spitalinvestitionen keinen Handlungsbedarf. Er hält aber fest, dass in der Schweiz ein grosses Angebot an medizinisch-technischen Geräten besteht. Dieser Umstand muss jedoch gesamthaft betrachtet werden, denn viele dieser Geräte werden von Arztpraxen und ambulanten Zentren betrieben und nicht ausschliesslich von Spitälern.

Weiterführende Informationen

Investitionen der Schweizer Spitäler und kantonale Spitalplanung