Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Januar 2026

Bundesrat will Landwirtschaftsbetriebe administrativ entlasten und ihren Handlungsspielraum vergrössern

Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet. Die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Verordnungsanpassungen sollen die Betriebe administrativ entlasten. So schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Vereinfachung der Agrarpolitik vor, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen.

Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, die administrative Belastung der Landwirtschaftsbetriebe zu verringern und ihnen einen grösseren Handlungsspielraum zu verschaffen. Aus diesem Grund sind insbesondere im Bereich der Direktzahlungen verschiedene Änderungen geplant. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, bestimmte Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche zusammenzufassen. Dies ermöglicht eine Vereinheitlichung und wird den Bewirtschaftenden die Aufgabe erleichtern. Die Teilnahme an den Produktionssystembeiträgen wird ebenfalls vereinfacht, wodurch die Betriebe mehr Handlungsspielraum erhalten. Im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) wird die Anforderung aufgehoben, wonach auf allen Parzellen eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden muss. Mit dieser Aufhebung werden die Betriebe und die Kantone administrativ und finanziell entlastet. Die Anforderungen an den Pflanzenschutz werden angepasst, um die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen zu verringern.

Im Bereich der Digitalisierung spricht sich der Bundesrat für einen auf dem «Once-Only-Prinzip» basierenden Ansatz aus, sprich der einmaligen Erfassung von Daten. Dieser Ansatz steht mit der Digitalisierungsstrategie und dem Projekt der Datenaustauschplattform agridata.ch in Einklang und erfordert eine Anpassung der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV).

Um die Einkommenssituation der Bauernfamilien genauer zu untersuchen, wird eine Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft unterbreitet. Zudem schlägt der Bundesrat im Rahmen der Strukturverbesserungen verschiedene Massnahmen vor, um der Abnahme der liquiden Mittel im Fonds-de-Roulement für Investitionskredite entgegenzuwirken.

Nachdem der Aktionsplan Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben im September 2025 auf den Weg gebracht wurde, erfolgt mit dem Verordnungspaket 2026 nun ein zweiter Schritt im Vereinfachungsprozess. Mit der Umsetzung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) wird ein dritter Schritt folgen.

Insgesamt werden 14 Verordnungen im Rahmen des Verordnungspakets 2026 geändert. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Mai 2026.

Links

Verordnungspakete