Kontakte Validator
Der Validator ist ein Service der Bundesverwaltung, der vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betrieben wird. Er wird auch für Kantone und Gemeinden sowie für Bürgerinnen und Bürger angeboten.
Für Fragen im Zusammenhang mit Strafregisterauszügen wenden Sie sich bitte per Mail direkt an: strafregister@bj.admin.ch
(weitere Informationen über folgende Webseite)
Ansprechpartner für Kantone (und Gemeinden)
- Ansprechpartner für Kantone, welche den Diskreten Validator einführen möchten:
eOperations Schweiz [https://www.eoperations.ch/]
Speichergasse 39
CH-3011 Bern
signaturvalidator@eoperations.ch
- Ansprechpartner für Gemeinden, welche den Diskreten Validator einführen möchten: Für das Thema eGov Signaturvalidator zuständige Ansprechperson des Kantons
- Ansprechpartner für Mitarbeitende von Kantonen und Gemeinden, welche den Diskreten Validator bereits nutzen und Support benötigen: 1st-Level-Supportstelle des entsprechenden Kantons
Ansprechpartner für interne Mitarbeitende der Bundesverwaltung:
- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beat Roth (Produktmanagement)
Eichenweg 3
3052 Zollikofen
Für technische Probleme oder allgemeine Fragen zur elektronischen Signatur oder zur Validierung von Dokumenten melden sich interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung bitte beim BIT Service Desk via RobIT oder Service Desk Telefon.
Mitarbeitende der Bundesverwaltung können sich bei generellen Fragen rund ums elektronische Signieren und Validieren von elektronisch signierten Dokumenten bitte melden bei:
- Bundeskanzlei, Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)
Standarddienste Infrastruktur und Sicherheit
Monbijoustrasse 91
CH-3003 Bern
signaturdienste@bk.admin.ch
Achtung:
Dokumente und Daten, die sie aufgrund technischer Probleme an das Service Desk BIT senden, können zur Fehlerbehebung an vom BIT vertraglich beigezogene IT-Dienstleister (Softwarelieferanten) zugänglich gemacht werden. Aufgrund von Vorschriften betreffend den Schutz von Informationen (als vertraulich oder geheim klassifizierte Informationen), betreffend die Wahrung des Berufs- oder des Amtsgeheimnisses oder von Vorschriften des Datenschutzes betreffend besonders schützenswerte Personendaten von Dritten, kann das zugänglich machen von Dokumenten mit entsprechend sensiblem Inhalt an einen externen IT-Dienstleister untersagt sein. Bitte vergewissern sie sich deshalb, dass in den von ihnen an das Service Desk BIT zugesendeten Dokumente keine solche sensiblen Daten enthalten sind.