Erklärung zur Barrierefreiheit

Digital verfügbare Informationen und Dienstleistungen vereinfachen für Menschen mit Behinderungen die Kommunikation mit öffentlichen Stellen. Das ermöglicht die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle.

Die Bundesverwaltung ist bestrebt, Inhalte von Internetangeboten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3 fordert die Einhaltung der Kriterien aus den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Übergeordnete Bestimmungen

Bestimmungen zur Barrierefreiheit sind in folgenden Verordnungen formuliert:

  • Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet zu Massnahmen um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen
  • Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes
  • Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website ist mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Ausnahmen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei, inkl. Angabe barrierefreier Alternativen:

  • a. Unvereinbarkeit mit eCH0059-Accesability Standard Version 3
  • b. Unverhältnismässige Belastung: Webseite zum Hochladen des Dokuments und der Validierungsreport

Daten

Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 31.07.2022 erstellt.

Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 31.07.2022 überprüft.

https://www.bit.admin.ch/content/bit/de/home/themen/elektronische-signatur/erklaerung-zur-barrierefreiheit.html