Der Validator des Bundes wurde 2008 im Zusammenhang mit der Einführung elektronisch signierter Strafregisterauszüge vom Bundesamt für Justiz entwickelt und bereitgestellt. Mit dem von der Schweizerischen Eidgenossenschaft betriebenen Service Validator soll das Vertrauen in elektronisch signierte Dokumente gestärkt werden, indem diese auf einfache Weise auf ihre Echtheit bzw. auf die Gültigkeit der Signatur gemäss schweizerischem Recht überprüft werden können.
Bei einem elektronisch signierten Strafregisterauszug wird beispielsweise vom Validator geprüft:
1. Ist der Strafregisterauszug qualifiziert signiert und mit einem gültigen Zeitstempel versehen?
2. Ist er mit einem vom Verantwortlichen des Strafregisters für diesen Zweck vorgesehenen Zertifikat signiert worden?
Die Prüfung einer elektronischen Signatur, die auch mit Werkzeugen wie etwa dem Adobe Acrobat Reader erfolgen könnte, wurde so um die Dimension der Prüfung der Echtheit des Dokumentes erweitert. Das Ziel des Validators ist es, auch dem Laien die Möglichkeit zu eröffnen, auf einfache, aber sichere Art die Gültigkeit eines Dokumentes und der darin enthaltenen Signaturen festzustellen.
Der Validator wird in zwei Anwendungsformen angeboten:
1. Als Web-Validator, bei dem mit einem handelsüblichen Webbrowser das zu validierende Dokument hochgeladen und geprüft werden kann. Diese Form der Anwendung steht Jederfrau/-mann (also allen Bürgerinnen und Bürger, aber auch Firmen) gratis zur Verfügung.
2. Als sogenannt diskreter Validator, bei dem eine gesicherte Verbindung aus einer Fachanwendung über einen Java-Client zum Validator aufgebaut wird. Darüber werden aber lediglich der Hashwert des zu validierenden Dokumentes und die Extraktion der elektronischen Signatur(en) übermittelt, nicht aber das eigentliche Dokument hochgeladen. Deshalb der Begriff des Diskreten Validators.
Der diskrete Validator steht der Bundesverwaltung aber auch den Kantonen (und Gemeinden) zur Verfügung. Die Kantone (und Gemeinden) schliessen dazu einen Nutzungsvertrag mit dem für sie als «Single Point-of-Contact» agierenden eOperations Schweiz ab.
Der diskrete Validator kann auch an Drittfirmen gehen, welche im Auftrag der Bundesverwaltung oder der Kantone (und Gemeinden) Softwarelösungen für sie betreiben.