Ausgangslage
Ab 1. Januar 2011 sind die «Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren» und die (erneuerte) «Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens» (SR 172.021.2) in Kraft getreten, welche Behörden zur Entgegennahme, resp. Verarbeitung von elektronischen Eingaben verpflichten. In diesem Zusammenhang wurden, in einem von der BK geleitetes Gremium, die «Sofortmassnahmen» entschieden, die alle Ämter für den Empfang von Eingaben durchzuführen haben. Die betroffenen Ämter wurden mit Checklisten und diverser Informationen grösstenteils schon informiert, jedoch besteht bei der Durchsetzung und Einrichtung der Eingabe-Mailboxen noch Klärungsbedarf, bzw. Unterstützungsbedarf.
Bei der SG-PKI können entweder nur die Gruppenmaiboxzertifikate oder ein gesamtes Servicepaket bestellt werden. Das Servicepaket beinhaltet die Bestellung der Mailboxen, das Ausstellen der Zertifikate, und die Eröffnung der Zustellplattform. Informationen über die Anerkennung von Zustellplattformen finden Sie im untenstehendem Link.
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für die Bestellung der Eingabe-Mailboxen. Mit der Einführung der neuen elektronischen Übermittlungsverordnung, wurde den Behörden aber das Einrichten von sog. «Eingabe-Gruppenmailboxen» auf drei Sprachen vorgeschrieben.
Vorgabe
Bestellung
Die Bestellung der (neuen) Inboxen, der dazugehörenden Gruppenmailboxzertifikate und der Zustellplattform kann über Remedy-MAC erfolgen
Installation
Für die Installation der Gruppenmailboxzertifikate beim Arbeitsplatz der Mailboxberechtigten sind die Kunden selber verantwortlich. Die SG-PKI stellt das Zertifikat, das Passwort und die Anleitung dazu den Benutzern per Mail zu.
Ebenfalls müssen die Pfleger der Gruppenmailboxen einige Anpassungen bei der Zustellplattform vornehmen. Diese werden aber mit Hilfe der Anleitungen und bei Bedarf in Begleitung der SG-PKI durchgeführt werden können.
Publikation
Das Amt ist dafür verantwortlich, dass die Eingabe-Adresse für Dritte auf der Seite der Bundeskanzlei (BK) publiziert wird. Dazu benutzen Sie bitte das XL-Sheet der BK unter
Senden Sie das ausgefüllte Excel-Sheet zur Anmelduing Ihrer «Eingabe-Mailbox» bitte der BK an folgender Adresse zu