Einsatz / Bezug von prestaged Karten
Für den Einsatz von prestaged Zertifikaten der Klasse B gelten grundsätzlich die Bezugsregeln der "normalen" Klasse B Zertifikaten:
- Zwischen dem BIT und der ausgebenden Organisation (Leistungsbezüger) muss ein Rahmenvertrag und ein SLA bestehen.
- Der Bezug von Klasse B prestaged Zertifikaten setzt die Miete einer lokalen Registrierstelle (LRA) voraus.
- Es wurden dedizierte Personen als LRA-Officer ausgebildet und mit der Personensicherheitsfrüfstufe 10a (PSP10a) für das Amt geprüft.
Nähere Informationen zur Bestellung und zum Bezug der nötigen Requisiten und zur Implementation der LRA-Stationen entnehmen Sie der Seite:
LRA-Officer
Neue LRA-Officer absolvieren die Basisschulung für Klasse B LRA-Officer.
Informationen und Anmeldungen erfolgen über die Seite:
Bestellung von prestaged Karten
Die Bestellung von neuen oder zusätzlichen SmartCards erfolgt für die BV-Ämter über das BBL. Das BBL erteilt daraufhin der SG-PKI den Auftrag die Fabrikneuen Karten mit Schlüsselmaterial zu bestücken (prestagen) und sie somit für die Ausstellung der Zertifikate vorzubereiten. Die Rechnung für die Smartcard inkl. Kryptochip Gemalto und RFID-Konfektionierung kommt vom Hersteller direkt an die auf dem Bestellformular vermerkte Rechnungsadresse. Die Faktur für das prestagen der Karten stellt die SG-PKI separat dem LB zu. Für das Prestaging wird die fällige Gebühr pro verarbeitete Karte erhoben.
Nähere Informationen auch für die 3. und 4.-Kreis-Ämter und die Kantone auf der Seite: